Eine Übermittlungssperre kann jeder einrichten lassen, um die Weitergabe seiner persönlichen Daten zu sperren,
- an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen nur ein Familienmitglied angehört,
- an Adressbuchverlage,
- an Parteien oder andere Träger von Wahlvorschlägen,
- an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
- oder für die automatisierte Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet.
Die Übermittlungssperre kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Weiteres dazu auf den Seiten der Stadt Kiel.
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