Ortsbeiräte in Kiel

Was ist ein Ortsbeirat?

Der Ortsbeirat ist ein Teil der Legislative einer Stadt. Er vertritt die Interessen der Stadtteile oder der Stadtbezirke (Stadtteilparlament). In der Regel üben die Mitglieder dieser Institution ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Aus diesem Grund wird ihnen oft mehr Vertrauen entgegengebracht als den Stadtverordneten.

Stellung des Ortsbeirates

Die Ortsbeiräte wirken in Angelegenheiten mit, die ihren Stadtteil betreffen. Sie werden von den zuständigen Ämtern über alle wichtigen Vorhaben informiert und hierzu angehört. Interessierte haben beispielsweise bei öffentlichen Anhörungen zu Bebauungsplänen in den Ortsbeiräten Gelegenheit, Anregungen und Kritik zu äußern.

Die Ortsbeiräte wirken in Angelegenheiten mit, die den örtlichen Bereich der Ortsteile betreffen. Sie werden zu allen die Ortsteile betreffenden wichtigen Angelegenheiten gehört. Im übrigen nehmen sie die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben wahr.

Zu Mitgliedern der Ortsbeiräte können Ratsmitglieder und andere Bürgerinnen/Bürger gewählt werden, die der RatsVersammlung angehören können. Die Zahl der anderen BürgerInnen muss die der Ratsmitglieder übersteigen. Die Zahl der Ratsmitglieder soll die Zahl der in der RatsVersammlung vertretenen Parteien und Wählergruppen nicht übersteigen. Von jeder in der RatsVersammlung vertretenen Partei oder Wählergruppe soll höchstens ein Ratsmitglied in den Ortsbeirat gewählt werden.

Antragsrecht

Die Ortsbeiräte können in Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, Anträge an die RatsVersammlung und die Ausschüsse stellen. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung für die RatsVersammlung und die Ausschüsse.

Teilnahme an Ausschusssitzungen

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Ortsbeirates kann an der Sitzung eines Ausschusses oder der RatsVersammlung teilnehmen, wenn der Ausschuss oder die Ratsversammlung einen Antrag des Ortsbeirates behandelt; ihr oder ihm ist auf Wunsch das Wort zu erteilen.

Liste der Ortsbeiräte


KategoriePolitik

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